Einführend finden Sie grundlegende Informationen zu den Themen Studieren mit Beeinträchtigung und den rechtlichen Grundlagen zur inklusiven Hochschule. Außerdem wird ein Konzept des Universellen Designs zum Umgang mit Diversität in der Hochschullehre (UDL) vorgestellt. Zusätzlich wird das Thema digitale Barrierefreiheit erläutert; erste konkrete Tipps für Lehrende zur Umsetzung werden ebenfalls bereitgestellt.
Diese Informationen sind in Erklärvideos illustriert. Des Weiteren können Sie Ihr Wissen zu zentralen Begrifflichkeiten inklusiver Lehre in einem Quiz testen.
Wenn Sie bereits auf der Suche nach Antworten zu spezifischen Themen sind, wie z. B. zur barrierefreien Gestaltung von Materialien oder zur Gestaltung von inklusiven Prüfungsbedingungen, informieren Sie sich gerne bei den Anliegen.
Studierende mit Beeinträchtigungen
Die Gruppe der Studierenden mit Beeinträchtigungen ist sehr heterogen. Viele Studierende haben nicht-sichtbare Beeinträchtigungen und identifizieren sich nicht mit dem alltagssprachlichen Begriff "Behinderung". Aber wer gehört alles zur Gruppe? Und welche Barrieren und Nachteile entstehen im Studienalltag? Die Auseinandersetzung mit den Daten bietet erste Informationen, welche Maßnahmen hilfreich sein können, um größtmögliche Chancengerechtigkeit zu unterstützen. Der Informationstext Studieren mit Beeinträchtigung in Hamburg (mit Erklärvideo) stellt Informationen zur Zielgruppe bereit.
Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen
In Deutschland liegen rechtliche Vorgaben für die Umsetzung einer inklusiven Hochschule vor. Eine wichtige Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen fordert. Auf der Informationsseite rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen (mit Erklärvideo) werden diese mit Fokus auf die Hochschulbildung dargestellt.
Universelles Design in der Hochschule
Im internationalen Raum wird bereits länger mit dem Konzept "Universal Design for Learning (UDL)" gearbeitet, um Hochschulstrukturen so zu gestalten, dass die größtmögliche Gruppe der heterogenen Studierendenschaft von Anfang an teilhaben kann. Das Konzept des Universellen Designs in der Hochschule (mit Erklärvideo) wird näher vorgestellt.
Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist ein zentrales Element, um Studierenden mit Beeinträchtigungen ein inklusives Studium zu ermöglichen. Digitale Barrierefreiheit ist für Personen mit Blindheit, Taubheit oder anderen Sinnes- oder Lesebeeinträchtigungen (z. B. durch Legasthenie, motorische Beeinträchtigungen, somatische oder psychische Krankheiten) essentiell für eine gleichberechtigte Teilhabe. Außerdem ist digitale Barrierefreiheit vorteilhaft bei der Nutzung mobiler Endgeräte, bei eingeschränkten Internetverbindungen, ungünstigen Lichtverhältnissen, hohem Geräuschpegel und für Personen, für die Deutsch eine Fremdsprache darstellt.
Insgesamt zeichnen sich barrierefreie Angebote durch einen logischen Aufbau und damit eine klare Struktur aus, so dass im Endeffekt alle Menschen von barrierefreien Strukturen profitieren. Dabei ist es deutlich einfacher Barrierefreiheit direkt bei der Erstellung digitaler Inhalte zu berücksichtigen, als im Nachhinein nicht barrierefreie Inhalte umzugestalten. Vertiefte Informationen und Tipps zur Umsetzung in der Lehre finden Sie auf der Informationsseite zu digitaler Barrierefreiheit mit Erklärvideo.