Im Glossar sind relevante Begrifflichkeiten zur Umsetzung von inklusiver Lehre in alphabetischer Reihenfolge erläutert. Auch weiterführende Informationen zu den Themen sind verfügbar.
A
Alternativtext
Um Bildinformationen allen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zugänglich zu machen, können Alternativtexte eingesetzt werden. Mithilfe eines Alternativtextes werden die Bildinformationen verschriftlicht, sodass die visuellen Informationen von Bildern, Grafiken sowie Diagrammen in einem Text zur Verfügung stehen. Der Alternativtext kann von assistiven Technologien, wie z. B. Screenreadern aber auch von Suchmaschinen ausgelesen werden. Die Gestaltung und der Umfang des Alternativtextes ist von vielen Kriterien (Zielgruppe, Vorinformationen, begleitende Textinformationen, fachliche Zielstellungen u. a.) abhängig. Anleitungen unterstützen beim Formulieren von Alternativtexten, sodass Autor:innen und Nutzer:innen bestmöglich profitieren (Erläuterung zum Thema Alternativtexte BIK für alle; Gut fürs Image: Praxisleitfaden zur Erstellung textbasierter Alternativen für Grafiken).
Assistenzen für Studierende
Eine Assistenz ist in den meisten Fällen eine selbstgewählte Person, welche bestimmte Aufgaben in ausgewählten Bereichen für die Person mit Beeinträchtigung übernimmt. Beispielsweise können Studierende Unterstützung erhalten, um das Studium chancengleich durchführen zu können (DSW, Studienassistenzen). Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsanspruch auf Assistenz im Bundesteilhabegesetz. Die Finanzierung der Assistenz erfolgt über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Bei Studierenden mit einer Hörbeeinträchtigung kann eine Assistenz z. B. eine Mitschrift von einer Seminarveranstaltung anfertigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Gebärdensprachdolmetscher:in. Damit die Unterstützung in der benötigen Qualität geleistet werden kann, ist es ratsam, dass diese Leistungen durch Lehrende unterstützt werden (z. B. die Präsentation wird im Vorfeld der Veranstaltung zur Verfügung gestellt). Zusätzliche Beispiele, insbesondere mit Fokus auf die barrierefreie Gestaltung von Online-Veranstaltungen finden sich im Merkblatt der Universität Hamburg.
Assistive Technologien
Unter dem Begriff „Assistive Technologien“ werden Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen zusammengefasst. Manche Hilfsmittel sind speziell für eine bestimmte Gruppe von Menschen entwickelt worden (z. B. Braillezeile für Studierende mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit). Der Begriff schließt Hilfsmittel von einfach (low-tech) bis hochkomplex (high-tech) ein. In der UN-BRK ist „Assistive Technologie“ als ein technisches Konzept zur Realisierung der formulierten Zielstellungen angegeben. Keinesfalls werden nur Produkte, Hard- und Software und bauliche Vorrichtungen unter dem Begriff subsummiert. Auch die Anpassung und zugängliche Gestaltung von Produkten im universellen Design zählt zu den Umsetzungsmöglichkeiten (Assistive Technologien, Lexikon zur beruflichen Teilhabe).
Im Studium werden assistive Technologien eingesetzt, um umweltbedingte Barrieren zu überwinden und chancengleiche Studienbedingungen zu schaffen. Neben Bildschirmlesegeräten und Vergrößerungssoftware zählen auch FM-Technik, Spracheingabe- und Sprachausgabe zu den typischen Beispielen von assistiven Technologien, die an der Hochschule zum Einsatz kommen.
Teilweise bieten die staatlichen Hamburger Hochschulen Beratungsangebote zum Einsatz von assistiven Technologien im Studium an. Auch das Entleihen von assistiven Technologien, wie z. B. FM-Anlagen, ist gegeben. Die Studierenden sollten sich am eigenen Standort informieren, welche Geräte oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
B
Barrierefreiheit
Um die größtmögliche Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, nutzt man das Konzept der Barrierefreiheit. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der UN-BRK ist das Konzept der Barrierefreiheit verankert. Das Ziel des BGG ist eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, um so eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Dementsprechend sollen hinderliche Barrieren abgebaut werden, um größtmögliche Zugänglichkeit zu erreichen. Die Barrieren können hierbei ganz unterschiedlicher Art sein (räumliche, einstellungsbedingte, methodisch-didaktische, mediale Barrieren) (ZAB Universität Bielefeld, Stichwort: barrierefreie Lehre; digitale Barrierefreiheit).
Beauftragte:r für Studierende mit Behinderungen
An den staatlichen Hamburger Hochschulen sind Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen nach §88 HmbHG verpflichtend. Die Beauftragten stehen beim Thema Nachteilsausgleich, bei der Zulassung sowie bei Studium und Prüfungen als Ansprechpersonen zur Verfügung und sollen in alle Prozesse der Hochschulen eingebunden werden, wenn es die Belange von Studierenden mit Behinderungen betrifft.
An den staatlichen Hamburger Hochschulen stehen Beauftragte und Berater:innen für die Studierenden bereit:
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)
- HafenCity Universität Hamburg (HCU)
- Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)
- Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT): Inklusionsbeauftragter
- Technische Universität Hamburg (TUHH)
- Universität Hamburg (UHH)
Befugte Stelle für barrierefreie Literatur
Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise barrierefreie Literatur für berechtigte Personen zur Verfügung stellen. Die berechtigte Personengruppe umfasst alle Personen, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung, auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe, nicht in der Lage sind, Sprachwerke genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§ 45b Absatz 2 UrhG). Befugte Stellen dürfen Personen mit Blindheit, Seh- oder Lesebehinderung Literatur in barrierefreien, zumeist digitalen Formaten zur Verfügung stellen, diese Dateien speichern und an andere befugte Stellen weitergeben.
Betty-Hirsch-Raum
Der Betty-Hirsch-Raum befindet sich in der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) und wird vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg betreut. Es ist ein PC-Arbeitsraum, welcher in der Regel von fünf Personen zeitgleich nutzbar ist. Der Raum ist jeden Tag von 09-24 Uhr geöffnet. Selbstverständlich können Studierende von ihren Assistenzpersonen in den Raum begleitet werden. Der Arbeitsraum verfügt über eine besondere technische Ausstattung, z. B. sind Scanner und Computer mit verschiedenen Softwareprogrammen zur Unterstützung des eigenständigen Arbeitens (Spracheingabe, Screenreader, Vergrößerung etc.) ausgestattet. Dienstags findet von 13-15 Uhr eine offene Sprechstunde statt, individuelle Termine können ebenfalls gebucht werden.
D
DGS
DGS ist die Abkürzung für Deutsche Gebärdensprache. Diese ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bundesweit anerkannt. Sie ist eine eigenständige visuelle-manuelle Sprache mit umfangreichem Vokabular und einer eigenen Grammatik. Gebärdensprache besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung. Die Sprache wird von gehörlosen, schwerhörigen und hörenden Menschen genutzt (Deutsche Gebärdensprache, Aktion Mensch).
Wichtige Hochschulbegriffe, wie Nachteilsausgleich, Modulhandbuch, Zulassung oder Exmatrikulation, sind in einem Glossar in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklärt. Bitte empfehlen Sie das Glossar an Ihre Studierenden weiter.
DSW
DSW ist die Abkürzung für Deutsches Studierendenwerk.
G
Gebärdensprachdolmetscher:innen
Gebärdensprachdolmetscher:innen übersetzen simultan für hörende Menschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache und für taube Menschen von der Lautsprache in die Gebärdensprache. Das Übersetzen erfolgt neutral. Dolmetscher:innen sichern die Kommunikation in vielen Bereichen des täglichen Lebens ab, wie z. B. in der Hochschule, bei Arztbesuchen und Behördengängen.
Bei Studierenden sind Gebärdensprachdolmetscher:innen als Assistenz im kommunikativen Bereich bei Seminaren, Vorlesungen, Referaten tätig (Fachlexikon: Gebärdensprachdolmetschende). Damit die Unterstützung in der benötigten Qualität geleistet werden kann, ist es ratsam, dass Dolmetscher:innen die Präsentation zur Seminarveranstaltung vorab erhalten. Dolmetscher:innen sind mit der Kategorie Assistenz für Studierende eng verknüpft; sie gehören in den Bereich der Kommunikationsassistenz.
N
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind Hilfen in unterschiedlichen Bereichen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Wenn unter den allgemein geltenden Bedingungen Nachteile für einzelne Personen entstehen, können diese auf Antrag an die individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Betroffene Studierende haben so z. B. die Möglichkeit, Prüfungen in einem anderen Format oder in einer anderen Zeitspanne zu erbringen. Mithilfe des Nachteilsausgleiches sollen chancengleiche Studien- und Prüfungsbedingungen für alle Studierende mit und ohne Beeinträchtigung gewährleistet werden. Die Berücksichtigung individueller Bedarfe, wie z. B. erhöhter Pausenbedarf und/oder assistive Technologien, kann zur erfolgreichen und chancengleichen Studiums- und Prüfungsumsetzung erforderlich sein. Der Nachteilsausgleich bietet Studierenden die Möglichkeit ihre individuell angepassten Bedingungen für Studien- und Prüfungsleistungen zu vereinbaren. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind: Verlängerung der Schreibzeit bei Klausuren/Hausarbeiten, Einsatz technischer Hilfsmittel, Unterstützung durch Schreibassistenz, Berücksichtigung individueller Sitzplatz- oder Raumbedarfe.
In den staatlichen Hamburger Hochschulen sind spezifische Vorgehensweisen zum Nachteilsausgleich gegeben. Am besten informieren sich Studierende am eigenen Standort über die Vorgehensweise.
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW): Leitfaden zum Antrag auf Nachteilsausgleich HAW
- Technische Universität Hamburg (TUHH): Studium mit Beeinträchtigung (u. a. Nachteilsausgleich) an der TUHH
- Universität Hamburg (UHH): Informationen zum Nachteilsausgleich (Merkblätter, Antragsunterlagen) an der UHH
R
Räumliche und technische Ausstattungen für Studierende mit Beeinträchtigung
Die studentische Befragung (beeinträchtigt studieren, best 2 von 2016/2017) hat Mängel bezüglich der räumlichen und technischen Ausstattung aufgezeigt. So ergab die Befragung, dass oftmals Ruhe- und Rückzugsräume fehlen. Zwar sind viele Seminarräume und Vorlesungssäle mit installierten Beamern, Smartboards und Lautsprechern ausgestattet; jedoch sind diese Geräte oftmals kaputt und damit nur eingeschränkt nutzbar. 75% der Studierende gaben an, Probleme mit Ausstattungen und Sichtverhältnissen (81%) zu haben. Hinzu kommen bauliche Hürden und lange Wege zu den Seminarräumen.
U
UDL
UDL steht für Universal Design for Learning. Das Universal Design for Learning (UDL) ist ein Konzept, welches bei der Unterrichtsplanung in heterogenen Lerngruppen genutzt werden kann. Wesentliche Zielstellung ist es, dass die Zugänglichkeit der Lehr- und Lerninhalte durch den Einsatz vielfältig gestalteter Angebote erhöht wird. Um dies zu erreichen, stellt das UDL-Konzept drei Prinzipien bereit (vielfältige Formen zur Motivation der Lerner:innen, vielfältige Formen zur Präsentation von Inhalten und vielfältige Möglichkeiten zum Ausdruck des Erlernten) (CAST, UDL Guidelines). Jedem Prinzip sind weitere Checkpoints zugeordnet, um die Umsetzung der Prinzipien zu ermöglichen. Zunehmend findet das Konzept auch Anwendung in der Hochschule.
UN-BRK
Die Abkürzung UN steht für United Nations (Vereinte Nationen). Die Buchstaben BRK stehen für die Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention). Im Jahr 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der UN-BRK werden die allgemeinen Menschenrechte konkretisiert und auf Situationen von Menschen mit Behinderungen übertragen. Das Ziel der Konvention ist für alle Menschen mit Behinderung eine volle Gleichberechtigung von allen Menschenrechten und den Grundfreiheiten. Die Konvention enthält Prinzipien (Chancengleichheit, Inklusion, …), Verpflichtungen (Zugänglichkeit, Bewusstseinsbildung, …) und Einzelrechte.
Z
Zahlen und Fakten zum Studieren mit Beeinträchtigung
In den Studien beeinträchtigt studieren 1-3 wurden die Lebenslagen von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen näher analysiert (Studieren mit Behinderung in Zahlen und Fakten, DSW). Nach den aktuellen Daten aus beeinträchtigt studieren 3 geben rund 16 % der Studierenden, eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die das Studium erschwert an.